Welche Kosten übernimmt die KK?

Ich arbeite grundsätzlich im Rahmen der Berliner Hebammengebührenordnung. Diese umfasst in meinem Tätigkeitsfeld folgende Leistungen:

In der Schwangerschaft:

  • 12 Beratungen per elektronischem Medium ( Telefon, Mail, SMS oder Whattsapp)
  • Schwangerenvorsorge alle 4 Wochen; ab der 36 SSW. alle 2 Wochen ( in der Regel abwechselnd mit dem Frauenarzt)   
  • 1 Vorgespräch
  • 1 Basisdatenerhebung
  • Hilfe bei Beschwerden bis zu 3 Stunden pro Sitzung nach Bedarf
  • 14 Stunden Geburtsvorbereitung

Im Wochenbett:

In den ersten 10 Tagen nach der Geburt ( der Tag der Geburt zählt als Tag 0) bis zu 2 Kontakten pro Tag ( Besuch oder Kontakt durch elektronische Medien). Wenn Sie noch im Krankenhaus sind, kann ich keine Kontakte abrechnen

Vom 11. Lebenstag bis zur 12. Lebenswoche des Kindes 16 Kontakte

Nach der 12. Lebenswoche bis zum Ende der Stillzeit 8 Kontakte. Stillen Sie nicht oder nicht mehr gilt dies bis zum 9. Lebensmonat des Kindes

Alle diese Leistungen werden von der Kasse in der genannten Anzahl erstattet. Engagieren Sie mehrere Hebammen, müssen sich diese die Leistungen teilen. Ich rate Ihnen deswegen sich gut zu notieren welche Hebamme an welchem Tag welche Leistung erbracht hat und die anderen Kolleginnen darüber zu informieren. Nehmen Sie mehr Leistungen in Anspruch als die Kasse bezahlt, müssen Sie diese in der Regel der entsprechenden Hebamme nach der privaten Hebammengebührenverordnung von Berlin selbst erstatten. Die Hebamme wird Ihnen dann eine separate Rechnung schicken.

 

Last update on 23. April 2021 by Albrecht Lehrmann.

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